WÄRMEBUND

    Bundesweite Förderungen für Erneuerbare Energien

    Alle aktuellen Förderprogramme von BAFA, KfW und weiteren Förderinstitutionen im Überblick

    Überblick zu Bundesweiten Förderprogrammen

    Deutschland bietet attraktive Förderprogramme zur Unterstützung erneuerbarer Energien

    Die Bundesregierung hat verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen und Hausbesitzern und Unternehmen dabei zu helfen, ihre Energiesysteme zu modernisieren. Diese Förderungen sind Teil der nationalen Klimastrategie und sollen dazu beitragen, die Emissionsziele zu erreichen.

    Hauptverantwortlich für die Vergabe der meisten Fördermittel ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bankengruppe verwaltet wird. Die Programme unterstützen sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfassende Sanierungsprojekte.

    Expertentipp

    Beantragen Sie Förderungen immer vor Beginn der geplanten Maßnahmen. Nachträgliche Anträge werden in der Regel nicht berücksichtigt. Lassen Sie sich von qualifizierten Energieberatern unterstützen, um die maximale Förderhöhe zu erhalten.

    Aktuelle Entwicklungen

    Die Förderlandschaft in Deutschland unterliegt regelmäßigen Änderungen. Seit 2023 wurde der Fokus noch stärker auf klimafreundliche Heizsysteme und erneuerbare Energien gelegt. Die Bundesregierung hat insbesondere die Förderungen für Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen ausgebaut.

    Speziell im Gebäudesektor sind die Fördermittel deutlich erhöht worden, um den Austausch fossiler Heizsysteme zu beschleunigen. Zusätzlich wurden Bonusförderungen für Kombinationslösungen – etwa Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen – eingeführt.

    Kategorien der Förderung

    Die Bundesförderung für erneuerbare Energien umfasst verschiedene Technologien und Anwendungsbereiche

    Wärmepumpen

    Förderungen für Luft-Wasser-, Erdwärme- und andere Wärmepumpensysteme inklusive Heizungsoptimierung und Anpassung der Wärmeverteilung.

    Photovoltaikanlagen

    Zuschüsse und Vergütungen für Solaranlagen auf Dächern und Freiflächen sowie Steuervergünstigungen für selbst genutzten Solarstrom.

    Solarthermie

    Förderungen für die Installation von Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.

    Gebäudesanierung

    Umfassende Förderprogramme für energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden, inkl. Dämmung, Fenster und Haustüren.

    Energiespeicher

    Zuschüsse für Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen zur Erhöhung des Eigenverbrauchs.

    Energieberatung

    Förderung professioneller Energieberatungen zur Analyse des Ist-Zustands und Entwicklung individueller Sanierungsfahrpläne.

    Förderberechtigung & Voraussetzungen

    Wer kann die Förderungen beantragen und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

    Berechtigte Antragsteller

    • Privateigentümer von Wohngebäuden
    • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
    • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Gemeinnützige Organisationen
    • Landwirtschaftliche Betriebe

    Ausschlusskriterien

    • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden
    • Neubauten (für bestimmte Förderprogramme)
    • Nicht-förderfähige Technologien (z.B. reine Öl- oder Gasheizungen)
    • Fehlen erforderlicher Nachweise
    • Mehrfachförderung für dieselbe Maßnahme
    • Großunternehmen in bestimmten Förderprogrammen

    Wichtige Hinweise zur Antragstellung

    • Antragsreihenfolge beachten: Bei den meisten Förderungen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
    • Fachunternehmererklärung: Für viele Förderungen ist die Installation durch ein Fachunternehmen vorgeschrieben.
    • Technische Anforderungen: Die geförderten Anlagen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
    • Kombinationsmöglichkeiten: Verschiedene Förderprogramme können teilweise kombiniert werden, aber Doppelförderungen für dieselben Kosten sind ausgeschlossen.

    Förderhöhen & Programme

    Übersicht der wichtigsten Förderprogramme und deren Konditionen

    Kombinationsbonus für integrierte Lösungen

    Die Bundesregierung bietet zusätzliche Förderungen für Hausbesitzer, die verschiedene erneuerbare Energiesysteme kombinieren:

    • Kombinationsbonus Wärmepumpe + PV: +10% Förderung bei gleichzeitiger Installation
    • Gebäudenetzbonus: +30% für Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern
    • Energieeffizienzbonus: +10% für besonders effiziente Gebäude (Effizienzhaus-Standard)
    • Klimabonus für natürliche Kältemittel: +5% für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln

    Diese Boni können die Gesamtförderung erheblich steigern und die Investitionskosten deutlich reduzieren.

    Antragsprozess & Dokumente

    So beantragen Sie Förderungen Schritt für Schritt

    1

    Beratung einholen

    Lassen Sie sich von einem Energieberater oder Fachbetrieb zu den geeigneten Maßnahmen und Fördermöglichkeiten beraten.

    2

    Antragsformulare beschaffen

    Laden Sie die notwendigen Antragsformulare von der Website der entsprechenden Förderstelle (BAFA, KfW) herunter.

    3

    Antrag einreichen

    Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Stelle ein.

    4

    Zuwendungsbescheid abwarten

    Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die Förderung zusichert.

    5

    Maßnahme durchführen

    Beauftragen Sie nach Erhalt des Zuwendungsbescheids einen Fachbetrieb mit der Durchführung der geplanten Maßnahmen.

    6

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis mit allen notwendigen Belegen ein, um die Auszahlung zu erhalten.

    Benötigte Unterlagen

    Für den Förderantrag:

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens
    • Technische Datenblätter der geplanten Anlagen
    • Energieberatungsbericht (bei bestimmten Programmen)
    • Grundrisse und Gebäudepläne (bei Sanierungen)
    • Nachweis der Antragsberechtigung (z.B. Grundbuchauszug)

    Für den Verwendungsnachweis:

    • Rechnungen der durchgeführten Arbeiten
    • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge)
    • Fachunternehmererklärung zur ordnungsgemäßen Installation
    • Technische Abnahmeprotokolle
    • Fotodokumentation der installierten Anlagen
    • Bei KfW: Bestätigung des Sachverständigen

    Expertentipp zum Antragsverfahren

    Nutzen Sie die kostenlose Beratung durch die Verbraucherzentralen oder das BAFA-Beratungstelefon. Besonders bei komplexeren Vorhaben empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Energieberater, dessen Leistungen ebenfalls förderfähig sind.

    Beachten Sie unbedingt die Drei-Monats-Frist nach Abschluss der Maßnahmen für die Einreichung des Verwendungsnachweises. Versäumte Fristen können zum Verlust der Förderung führen.

    Typische Bearbeitungszeiten

    BAFA-Förderung

    • Antragsprüfung: 4-12 Wochen
    • Auszahlung nach Nachweis: 2-6 Wochen

    KfW-Förderung

    • Kreditbewilligung: 1-3 Wochen
    • Tilgungszuschuss: nach Projektabschluss

    Häufige Fragen

    Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Fördermitteln

    Jetzt Fördermittel sichern

    Unsere Experten beraten Sie zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten

    Oder rufen Sie uns direkt an: 0800 / 123 456 789